Fiskalvertretung in Portugal

Viele ausländische Unternehmen führen in Portugal mehrwertsteuerpflichtige Operationen durch, wie etwa die Einrichtung eines Konsignationslagers, für die die Ernennung eines Fiskalvertreters zwar nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, aber nach unserer Erfahrung unersetzlich ist. Unsere weit über 100 zufriedenen Kunden können dies bestätigen.
Vorteil einer Fiskalvertretung ist u.a. auch, dass in Portugal bezahlte Vorsteuer direkt über die Steuererklärung abgesetzt werden kann. Nach Zusendung eines aktuellen Handelsregisterauszuges, der Unternehmensbescheinigung und der Vollmachten werden Sie innerhalb einer bis zwei Wochen von uns in Portugal registriert und vertreten. Im Rahmen der Fiskalvertretung kümmert sich die AHK Portugal um alle Formalitäten, wie Anmeldung zu umsatzsteuerlichen Zwecken, periodische Steuererklärungen, Intrastat-Meldungen, Jahreserklärungen, etc. für Unternehmen aus allen EU-Ländern und weltweit.
Wir beraten Sie kompetent in allen Ihren Umsatzsteuerfragen.
Honorar: Mitglieder unserer Kammer erhalten einen Rabatt von 15% auf die monatlichen Kosten der Fiskalvertretung. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt.




