Inkasso
Unser Interventions- und Inkassodienst hilft deutschen und portugiesischen Unternehmen in Streitfällen zu vermitteln und ausstehende Forderungen in Portugal und Deutschland einzuziehen. Dadurch soll ein Prozess, der viel Zeit in Anspruch nimmt und hohe Kosten verursacht, vermieden werden.
Unsere Leistung besteht darin, dass wir ausstehende Forderungen in Portugal im Namen und mit Vollmacht des Gläubigers einziehen, wobei die Zahlung direkt an den Gläubiger erfolgen soll.
Abschließend stellen wir für Steuer- und Versicherungszwecke nach Durchführung einer entsprechenden Untersuchung Insolvenzbestätigungen aus, die von Finanzämtern in Deutschland und Kreditversicherungen anerkannt werden. Unter Umständen ist dies jedoch erst nach einem entsprechenden Inkassoversuch möglich.
Im Falle eines Insolvenzverfahrens des Schuldners melden wir die Forderung des Gläubigers beim Insolvenzgericht oder Insolvenzverwalter an und übernehmen alle notwendigen Formalitäten.
Soweit bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist und die Angelegenheit bei Gericht rechtshängig ist, übernehmen wir keine Intervention mehr.
Sollte eine außergerichtliche Intervention gescheitert sein, aber ein Prozeß gewünscht werden, übergeben wir eine Liste deutsch-portugiesisch sprechender Mitgliederanwälte.
Nähere Infomationen erhalten Sie in unserem Merkblatt!
Für Mitglieder der Kammer reduziert sich das Grundhonorar um 15%. Die Erfolgshonorare erhalten keinen Nachlass!




