Umsatzsteuerrückvergütung

In Portugal nicht ansässige Unternehmen können die in Portugal gezahlte MwSt. zurückerhalten, z.B. wenn Ihnen als Aussteller, Besucher auf Messen oder im Rahmen einer Montage- oder Auftragsabwicklung portugiesische Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wurde.
Die AHK Portugal erledigt die gesamte Abwicklung des Rückerstattungsantrags. Es müssen lediglich die Vollmacht auf die DPIHK und die Rechnungen (im Original oder als gut lesbare Kopien) sowie eine Unternehmerbescheinigung bis Ende August des Folgejahres bei uns eingereicht werden. Die Betreuung Ihres Antrages umfasst neben der Prüfung und Aufstellung der rückerstattungsfähigen Rechnungen die Erstellung und Weiterleitung des Antrags an die zuständigen Behörden sowie die Lösung und Begleitung von Problemfällen. Dank der jahrelangen Zusammenarbeit mit den portugiesischen Behörden und der Kenntnisse der Landessprache und -gepflogenheiten kann die AHK eine hohe Erfolgsquote bei der Rückerstattung aufweisen.
Grundgebühr: entfällt für Mitglieder unserer Kammer.
Erfolgshonorar: je nach Höhe des Erstattungsgbetrags.
Nähere Informationen finden Sie hier.




