Lizensierung von Verpackungen

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Finden Sie in der nächsten Menuleiste die wichtigsten Informationen über die Verantwortung der Unternehmen bezüglich der Lizensierung von Verpackungen und Entsorgung von Elektrogeräten und dem grünem Punkt:

Verpackungen

Die portugiesische Gesetzgebung sieht vor, dass sich nur inländische (= portugiesische) Unternehmen für die Entsorgung der Verpackungen (Verkaufs- sowie Transportverpackungen) verantwortlich sind. D.h. diese müssen sich bei einem Systemanbieter  anmelden bzw. einen Vertrag abschließen, Jahresabschlussmeldungen abgeben sowie Lizenzgebühren zahlen.

Wenn die Produkte an einen portugiesischen Vertreiber verkaufen, so ist dieser für die Entsorgung der Verpackungen verantwortlich und muss die Verpackungen bei einem Systemanbieter melden.

In bestimmten Fällen besteht auch die Möglichkeit die Verantwortung des Vertreibers auf dem Hersteller zu übertragen.

Beim dem Verkauf der Produkte mit einer portugiesischen Steuernummer in Portugal, dann muss das Unternehmen sich bei einem Systemanbieter anmelden.

Die AHK Portugal unterstützt beim Vertragsabschluss mit der „Sociedade Ponto Verde“ sowie bei der Abwicklung der Lizensierungsvorschriften.

Verpackungen - Onlinehandel

Ausländische Unternehmen die ihre Produkte nach Portugal Online verkaufen, um die Pflicht der Verpackungslizenzierng zu erfüllen, müssen einen Bevollmächtigten benennen.

Gerne steht Ihnen die AHK Portugal für weitere Informationen zur Verfügung.

Elektrogeräte und Batterien

Nach der portugiesischen Gesetzeslage bei Lieferungen an portugiesischen Vertreiber/Importeur, sind diese von den Pflichten zur Rücknahme und Entsorgung der gebrauchten Elektrogeräte sowie der Batterien und Akkumulatoren betroffen.

Bei Onlineverkauf aus dem Ausland an den portugiesischen Endkunden liegt die Rücknahme- und Entsorgungspflicht dem ausländischen Hersteller, der verpflichtet ist einen Bevollmächtigten zu bennen.

Gerne steht Ihnen die AHK Portugal für weitere Informationen zur Verfügung.

Der grüne Punkt in Portugal

Ab 01.01.2019 wurde die Pflicht der Anbringung des Symboles „Grüner Punkt“ auf der Erstverpackungen auch in Portugal aufgehoben.