Lohnbuchhaltung für ausländische Firmen

Für ausländische Unternehmen ohne Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Portugal, die Personal in Portugal beschäftigen, übernehmen wir die Lohnbuchhaltung für die Mitarbeiter.

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Wir beraten Sie umfassend über die Verpflichtungen und die richtige Vorgehensweise.

Zu den Leistungen gehören:

  • Unterstützung bei Arbeitsverträgen
  • Registrierung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer
  • Unterstützung beim Abschluss einer privaten Arbeitsunfallversicherung
  • Lohnabrechnung und Gehaltsbuchung unter Berücksichtigung aller zusätzlichen Leistungen und Formalitäten
  • Abführung der Lohnsteuer und Sozialabgaben

Sofern Sie sich für die Alternative eines Tochterunternehmens, einer Niederlassung oder Betriebsstätte entscheiden sollten, kommen unsere Leistungen Unternehmensgründung und Buchhaltung in Betracht.