Umsatzsteuerservices

Sie sind auf dem portugiesischen Markt tätig und brauchen eine portugiesische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)? Gerne unterstützen Sie unsere zweisprachigen Mitarbeiter bei der Registrierung und bei den laufenden Meldepflichten.

© iStock.com/PeopleImages

Umsatzsteuerregistrierung und Repräsentanz

Soweit Ihr in Deutschland oder in einem anderen Land ansässiges Unternehmen Aktivitäten in Portugal ausführt (z.B. Montagen, Auftragsarbeiten), oder über ein Auslieferungs- oder Konsignationslager verfügt, so sieht das portugiesische Umsatzsteuergesetz vor, dass das nichtansässige Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke registriert werden und portugiesische Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

Diese steuerlichen Pflichten gegenüber den portugiesischen Behörden übernehmen wir im Rahmen unserer Repräsentanz. Unsere Leistungen beinhalten:

  • die umsatzsteuerliche Registrierung
  • die Abgabe der monatlichen oder vierteljährlichen Erklärungen und zusammenfassende Meldungen
  • das Berechnen und Abführen der fälligen Umsatzsteuer
  • die Erstellung der Intrastat-Meldung
  • Umsatzsteuerrückvergütung

Hat Ihr Unternehmen Leistungen in Portugal erbracht, die keiner Registrierung oder Zahlung der portugiesischen Umsatzsteuer unterliegen, aber Sie haben Leistungen oder Materialien von portugiesischen Zulieferern bezogen, für die Sie portugiesische Umsatzsteuer geleistet haben, so können Sie sich - gemäß den europarechtlichen Vorschriften - diese Umsatzsteuer rückerstatten lassen

Gerne übernehmen unsere Spezialisten für Sie das Rückvergütungsverfahren. Dies bietet den Vorteil, dass Sie sich nicht mit dem komplizierten Steuerverfahren auseinandersetzen müssen.