Europa und Covid-19

Die Corona-Pandemie hinterlässt tiefe Spuren in Wirtschaft und Gesellschaft. In diesen Krisenzeiten arbeiten die EU und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam daran, die Pandemie zu bekämpfen und Europa nach dem Wirtschaftsabschwung dabei zu helfen, wieder zu Stärke zu gelangen.

Größtes Konjunkturpaket aller Zeiten

Flankiert von „NextGenerationEU“, dem zeitlich befristeten Aufbau-Instrument, ist der langfristige EU-Haushalt das größte Konjunkturpaket, das je aus dem EU-Haushalt finanziert wurde. Insgesamt stehen für die Erholung Europas nach Corona 1,8 Billionen EUR bereit. Es soll ein grüneres, stärker digital ausgerichtetes und krisenfesteres Europa werden.

Aufgrund seiner größeren Flexibilität kann der neue, langfristige Haushalt besser auf unvorhergesehenen Bedarf reagieren. Somit wird er nicht nur den Gegebenheiten von heute, sondern auch den Unwägbarkeiten von morgen gerecht.

Der letzte Schritt zur Annahme des nächsten langfristigen EU-Haushalts wurde am 17. Dezember 2020 getan.

Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027
Mittelzuweisungen insgesamt nach Rubriken*

  MFR NextGenerationEU INSGESAMT
1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales 132,8 Milliarden Euro 10,6 Milliarden Euro 143,4 Milliarden Euro
2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte 377,8 Milliarden Euro 721,9 Milliarden Euro 1,0997 Billionen Euro
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt 356,4 Milliarden Euro 17,5 Milliarden Euro 373,9 Milliarden Euro
4. Migration und Grenzmanagement 22,7 Milliarden Euro - 22,7 Milliarden Euro
5. Sicherheit und Verteidigung 13,2 Milliarden Euro - 13,2 Milliarden Euro
6. Nachbarschaft und übrige Welt 98,4 Milliarden Euro - 98,4 Milliarden Euro
7. Europäische öffentliche Verwaltung 73,1 Milliarden Euro - 73,1 Milliarden Euro
MFR INSGESAMT 1,0743 Billionen Euro 750 Milliarden Euro

1,8243 Billionen Euro
 

 

10 Dinge, die die EU tut, um COVID-19 zu bekämpfen

1. Unterstützung des Aufschwungs in der EU

Damit sich die Union von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie erholt, haben die EU-Staats- und Regierungschefs einen außerordentlichen Aufbaufonds namens „NextGenerationEU“ im Umfang von 750 Mrd. € vereinbart. Bei dem Aufbaupaket sollen Investitionen in den digitalen und den ökologischen Wandel Priorität haben. Darüber hinaus hat der Europäische Rat im Juli einen langfristigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 vereinbart, der das Wachstum fördern und Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Volkswirtschaften der EU-Länder in den nächsten Jahren unterstützen wird. Zusammen belaufen sich der mehrjährige Haushalt und der Aufbaufonds auf nicht weniger als 1 824 Mrd. €.

Darüber hinaus hat die EU ein Unterstützungspaket für Arbeitnehmer, Unternehmen und Mitgliedstaaten in Höhe von 540 Mrd. € auf den Weg gebracht. Die Europäische Zentralbank stellt zusätzliche 1 350 Mrd. € über ihr Anleihekaufprogramm bereit, um den Regierungen während der Krise Spielraum zu verschaffen.

2. Koordinierung von Reisebestimmungen

Die EU-Länder haben einen gemeinsamen Rahmen für Reisebestimmungen vereinbart, um zu gewährleisten, dass die Freizügigkeit in der EU während der COVID-19-Pandemie gewahrt bleibt. So haben sie gemeinsame Kriterien festgelegt, die alle Mitgliedstaaten berücksichtigen sollen, wenn sie erwägen, Maßnahmen einzuleiten, und sich auf eine gemeinsame Definition roter, gelber und grüner Gebiete verständigt. Jeden Donnerstag veröffentlicht das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten anhand der Daten der Mitgliedstaaten eine farbkodierte Karte der EU. Die Karte hilft den EU-Ländern, Entscheidungen über Reisebeschränkungen zu treffen, die sich auf die epidemiologische Lage in den einzelnen Regionen stützen.

Außerdem haben die EU-Länder vereinbart, dass Informationen über neue Reisebeschränkungen 24 Stunden vor ihrer Anwendung veröffentlicht werden sollen. Um Reisenden eine Planung in Sicherheit zu erleichtern und ihnen zu helfen, zuverlässige und aktuelle Informationen über geltende Reisebestimmungen zu finden, hat die EU die Website „Re-open EU“ eingerichtet, die in allen 24 EU-Sprachen verfügbar ist.

3. Verlangsamung der Ausbreitung des Virus

Um die Übertragung des Virus in Europa und darüber hinaus zu begrenzen, haben die EU-Länder Reisen in die EU, die nicht unbedingt notwendig sind, vorübergehend beschränkt. Nachdem sich die epidemiologische Lage in der EU verbessert hatte, wurde vereinbart, Beschränkungen für Reisende aus bestimmten Drittstaaten ab dem 1. Juli 2020 schrittweise zu lockern.

Die Reiseliste wird regelmäßig überprüft und kann bei Bedarf jederzeit aktualisiert werden. Zu den Kriterien für die Aufhebung von Reisebeschränkungen für Drittstaaten gehören die epidemiologische Lage vor Ort, Eindämmungsmaßnahmen wie physische Distanzierung sowie wirtschaftliche und soziale Erwägungen.

4. Auf dem Weg zu einem COVID-19-Impfstoff

Zwei COVID-19-Impfstoffe wurden bereits in der EU zugelassen, und die Impfungen haben am 27. Dezember 2020 in der gesamten Union begonnen.

Die EU hat einen gemeinsamen Vorstoß koordiniert, die Herstellung ausreichender Mengen sicherer und wirksamer COVID-19-Impfstoffe in der EU sicherzustellen, indem Abnahmegarantien mit Impfstoffherstellern vereinbart werden. Dazu hat die EU sechs Vereinbarungen mit Impfstoffentwicklern unterzeichnet, um sich ein solides Impfstoffportfolio für die EU-Länder zu sichern. Insgesamt wurden 2,3 Mrd. Impfstoffdosen gesichert.

Zusammen mit den Mitgliedstaaten und der Weltgesundheitsorganisation koordiniert die EU eine globale Initiative, die sich um universellen Zugang zu einem Impfstoff bemüht. Die EU ist nur dann in Sicherheit, wenn auch der Rest der Welt in Sicherheit ist.

5. Unterstützung der Gesundheitssysteme in der EU

Durch ständigen Kontakt zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen hat die EU während der COVID-19-Pandemie Krisenmanagement geleistet und für Koordinierung gesorgt. Über das Programm „rescEU“ wurde ein gemeinsamer Bestand an Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten aufgebaut und europaweit medizinische Ausrüstung bereitgestellt. Darüber hinaus hat die EU die gemeinsame Vergabe öffentlicher Aufträge koordiniert und die Ausfuhr wichtiger Ausrüstung reguliert, um eine ununterbrochene Versorgung innerhalb der EU zu gewährleisten.

Um Europa gegen künftige Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit zu wappnen, hat die EU ein neues, erweitertes Aktionsprogramm mit dem Namen „EU4Health“ vorgeschlagen. Damit sollen die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten bessere Unterstützung bekommen. „EU4Health“ soll einen substanziellen Beitrag zur Erholung nach der COVID-19-Krise leisten – vor allem dadurch, dass die Gesundheitssysteme widerstandsfähiger gemacht und Innovationen im Gesundheitssektor gefördert werden.

6. Schutz von Arbeitsplätzen

Um Arbeitsplätze zu erhalten, die durch die Krise gefährdet sind, hat die EU ein Instrument namens „SURE“ eingerichtet, mit dem vorübergehend Unterstützung gewährt und somit das Risiko gemindert wird, dass Menschen in einer Notlage arbeitslos werden. Im Rahmen des Instruments erhalten die Mitgliedstaaten günstige Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mrd. €, um die Kosten der nationalen Kurzarbeitsregelungen zu decken.

Im Herbst 2020 wurden die ersten Tranchen (in Höhe von 39,5 Mrd. € zum 1. Dezember 2020) an Italien, Spanien, Polen, Griechenland, Kroatien, Litauen, Zypern, Slowenien, Malta, Lettland, Belgien, Rumänien, Ungarn, Portugal und die Slowakei ausgezahlt.

7. Finanzielle Unterstützung der EU-Länder bei der Bekämpfung von COVID-19

Mit der „Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise“ unterstützt die EU die Mitgliedstaaten bei der Finanzierung ihrer Krisenreaktion und stellt dafür rund 37 Mrd. € aus den EU-Strukturfonds bereit.

Gleichzeitig werden die EU-Haushaltsregeln so flexibel wie möglich gehandhabt, um den EU-Ländern zu helfen, Gesundheitssysteme und Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu erhalten. Die EU-Beihilfevorschriften wurden gelockert, damit die Regierungen der Wirtschaft Liquidität zur Verfügung stellen können, um Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu unterstützen und dadurch Arbeitsplätze zu retten.

8. Förderung der Europäischen Solidarität

Die EU vermittelt über das Europäische Medizinische Korps die Entsendung von Teams medizinischer Fachkräfte, sodass Teams aus verschiedenen Mitgliedstaaten die von der Krise am schlimmsten betroffenen Gesundheitssysteme unterstützen können.

Im Geiste der Solidarität haben die EU-Länder einander beigestanden. Beispiele: Deutschland, Luxemburg und Österreich haben belgische, französische, italienische und niederländische Patienten in kritischem Zustand in ihre Intensivstationen aufgenommen. Deutschland, Polen und Rumänien haben Ärzteteams zur Behandlung von Patienten in Krankenhäusern in Italien entsandt. Die Niederlande und Ungarn haben Tschechien Beatmungsgeräte bereitgestellt.

Die EU hat außerdem neue Regelungen erlassen, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, Finanzhilfe aus dem Solidaritätsfonds der EU zu beantragen, um den Notstand im öffentlichen Gesundheitswesen abzufedern. Durch den nun erweiterten Anwendungsbereich des Fonds werden den Mitgliedstaaten in diesem Jahr bis zu 800 Mio. € für die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie bereitgestellt.

9. Unterstützung der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige

Um die Lebensmittelkette zu schützen und Lebensmittelknappheit zu vermeiden, hat die EU grünes Licht für Sofortmaßnahmen gegeben, mit denen der von der Pandemie betroffene Agrar- und Fischereisektor unterstützt wird. Zu den Maßnahmen gehören die direkte Unterstützung von Landwirten und Fischern sowie mehr Flexibilität bei der EU-Finanzierung.

Zudem hat die EU sogenannte „Green Lanes“ eingerichtet, um den Fluss von Nahrungsmitteln innerhalb von Europa zu ermöglichen, und Saisonarbeitskräfte als „systemrelevant“ anerkannt. Zugleich wurden marktstützende Sondermaßnahmen eingeführt, um die Wein-, Obst- und Gemüseerzeuger in der EU zu unterstützen.

10. Eine Partnerschaft zur Unterstützung unserer Partner weltweit

Die COVID-19-Krise ist eine globale Herausforderung, die globaler Lösungen bedarf. Mit finanzieller Unterstützung helfen die EU und ihre Mitgliedstaaten Partnerländern bei der Bewältigung der unmittelbaren Gesundheitskrise, der Deckung des humanitären Bedarfs und somit der Bekämpfung des Virus. Der Gesamtaufwand im Rahmen von „Team Europa“ beläuft sich auf 38,5 Mrd. €. Darüber hinaus hat die EU eine humanitäre Luftbrücke aktiviert, um Ländern in Not humanitäre Hilfe zukommen zu lassen.

Vollständige Infographiken dazu hier.

 

Gemeinsame Corona-Krisenreaktion

Die Europäische Kommission koordiniert die gemeinsame Corona-Krisenreaktion. Mit entschlossenen Maßnahmen stärkt sie das öffentliche Gesundheitswesen in der EU und federt die Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft ab.