Klimawandel und Umwelt

Der Ratsvorsitz wird die Verhandlungen über ein europäisches Klimagesetz mit dem Ziel voranbringen, eine gemeinsame Verpflichtung zur Senkung der CO2-Emissionen um mindestens 55% bis 2030 im Vergleich zu 1990 sicherzustellen. Ausserdem wird sich der Ratsvorsitz dafür einsetzen, die Mitgliedstaaten für den europäischen Grünen Deal zu mobilisieren. Ziel ist die Förderung eines CO2-neutralen, innovativen und resilienten Entwicklungs-modells, welches die vollständige Integration der Klimapolitik und des Ziels der CO2-Neutralität in die unterschiedlichen Politikbereiche sicherstellt.

Ein europäischer Grüner Deal

Der europäische Grüne Deal umfasst einen Aktionsplan

  • zur Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft
  • zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung

Der Plan zeigt auf, welche Investitionen erforderlich sind und wie diese finanziert werden können. Er erläutert, wie ein gerechter und inklusiver Übergang gelingen kann.

Die EU möchte 2050 klimaneutral sein. Wir haben ein Europäisches Klimagesetz vorgeschlagen, um diese politische Verpflichtung in eine rechtliche Verpflichtung umzuwandeln.

Alle Wirtschaftssektoren müssen einen aktiven Beitrag leisten:

  • Investitionen in neue, umweltfreundliche Technologien
  • Unterstützung der Industrie bei Innovationen
  • Einführung umweltfreundlicherer, kostengünstigerer und gesünderer Formen des privaten und öffentlichen Verkehrs
  • Dekarbonisierung des Energiesektors
  • Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden
  • Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zur Verbesserung weltweiter Umweltnormen

Die EU wird diejenigen, die am stärksten mit dem Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft zu kämpfen haben, finanziell und mit technischer Hilfe unterstützen. Dies erfolgt im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang. Damit sollen im Zeitraum 2021–2027 in den am meisten betroffenen Regionen mindestens 100 Milliarden Euro mobilisiert werden.

Klima- und energiepolitischer Rahmen bis 2030

Treibhausgasemissionen – mehr Ehrgeiz

Im Rahmen des europäischen Grünen Dealsschlug die Kommission im September 2020 vor, die Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 (Emissionen und Abbau) auf mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 anzuheben. Sie prüfte, welche Maßnahmen – u. a. mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien – in allen Sektoren erforderlich sind, und sie wird bis Juni 2021 die Arbeit an detaillierten Legislativvorschlägen in die Wege leiten, mit denen die ehrgeizigeren Ziele umgesetzt und verwirklicht werden sollen.

So kann die EU auf eine klimaneutrale Wirtschaft hinarbeiten und ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris nachkommen, indem sie ihren national festgelegten Beitrag aktualisiert.

Der Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 umfasst EU-weite Zielvorgaben und politische Ziele für den Zeitraum 2021 bis 2030.

Rahmen für die Klima- und die Energiepolitik bis 2030 – derzeitiges Ambitionsniveau

Zentrale Ziele für 2030:

Die Zielvorgabe der Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 % wird durch das EU-Emissionshandelssystem, die Lastenteilungsverordnung mit den Zielvorgaben für die Emissionssenkungen der Mitgliedstaaten und die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft umgesetzt. Auf diese Weise tragen alle Sektoren zur Verwirklichung der Zielvorgabe von 40 % bei, indem sie sowohl Emissionen senken als auch den Abbau steigern.

Alle drei klimabezogenen Rechtsakte werden nun aktualisiert, um die vorgeschlagene Zielvorgabe einer Nettoreduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % umzusetzen. Die Kommission wird die Vorschläge bis Juni 2021 vorlegen.

Neues Governance-System

Ein transparenter, dynamischer Governance-Prozess trägt dazu bei, die Klima- und Energieziele für 2030 effizient und kohärent zu verwirklichen.

Die EU hat integrierte Vorschriften für die Überwachung und Berichterstattung erlassen, um sicherzustellen, dass bei den Klima- und Energiezielen für 2030 und ihren internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris Fortschritte erzielt werden.

Gemäß den Grundsätzen für bessere Rechtsetzung umfasst der Governance-Prozess Konsultationen von Bürgerinnen und Bürgern und Interessenträgern.

Nationale Energie- und Klimapläne

Im Rahmen des Governance-Systems müssen die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2021 bis 2030 integrierte nationale Energie- und Klimapläne erstellen. Die Mitgliedstaaten mussten die Pläne im Entwurf bis Ende 2018 und die endgültigen Pläne bis Ende 2019 vorlegen.

Langfristige nationale Strategien

Im Rahmen des Governance-Systems müssen die Mitgliedstaaten langfristige nationale Strategien erarbeiten und dafür sorgen, dass diese Strategie und ihr nationaler Energie- und Klimaplan kompatibel sind.

Vorteile

Eine gemeinsame Politik für den Zeitraum bis 2030 gibt Investoren mehr Rechtssicherheit und hilft bei der Koordinierung der Maßnahmen der EU-Länder.

Der Rahmen fördert Fortschritte bei der Verwirklichung einer klimaneutralen Wirtschaft und beim Aufbau eines Energiesystems, das

  • erschwingliche Energie für alle Verbraucher sicherstellt,
  • die Energieversorgungssicherheit der EU erhöht,
  • unsere Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringert,
  • neue Möglichkeiten für nachhaltiges Wachstum und umweltschonende Beschäftigung schafft und
  • zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit beiträgt, beispielsweise durch geringere Luftverschmutzung.

EU-Strategie zur Integration des Energiesystems und der EU-Wasserstoff-Strategie

Am 08. Juli 2020 hat die Kommission zeitgleich zwei zentrale Strategien für die Zukunft des Energiesektors veröffentlicht: Die EU-Wasserstoffstrategie und die EU-Strategie für ein integriertes Energiesystem. Beide Strategien sollen zur Umsetzung des Green Deals beitragen: Wasserstoff soll dekarbonisieren, die Integration des Energiesystems die Effizienz des gesamten Energiesystems steigern. Damit berühren beide Strategien insbesondere die Geschäftsfelder der kommunalen Energiewirtschaft. Darüber hinaus adressieren die Strategien, deren Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ lautet, auch die kommunale Wasserwirtschaft. Der VKU wird die Vorhaben eng begleiten.

Wasserstoff: Energie- und Hoffnungsträger

Die Wasserstoffstrategie zielt darauf ab, Wasserstoff zu einem wichtigen Energieträger zu machen und die dafür notwendigen Technologien zur Reife zu bringen. Der Anteil Wasserstoffs am Energiemix von momentan unter 2% soll auf 13-14% in 2050 anwachsen. Langfristiges Ziel der Kommission ist die weitläufige Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs, der v.a. mithilfe von Wind- und Sonnenenergie erzeugt wird. Kurz- und mittelfristig werden aus Sicht der Kommission aber auch andere Formen erforderlich sein, darunter fossiler Wasserstoff mit CO2-Abscheidung. Die Kommission stellt sich einen stufenweisen Ansatz zur Entwicklung eines europäischen Wasserstoffmarktes vor, der in einer Übergangsphase auch Verfahren zur Erzeugung von Wasserstoff unter Einsatz von CO2-Abscheidung und -Speicherung aufgreift.

Der Aufbau einer europäischen Wasserstoffwirtschaft soll in drei Phasen erfolgen:

  • Bis 2024 sollen Elektrolyseure mit einer Gesamtkapazität von 6 Gigawatt installiert und eine Million Tonnen erneuerbaren Wasserstoffs hergestellt werden.
  • Bis 2030 soll die erzeugte Menge erneuerbaren Wasserstoffs auf bis zu zehn Millionen Tonnen anwachsen und eine Elektrolysegesamtkapazität von 40 GW installiert sein. 50% der bestehenden fossilen Wasserstofferzeugungsstätten sollen mit CCS nachgerüstet werden.
  • Ab 2030 soll die notwendige Technologie ausgereift sein und erneuerbarer Wasserstoff in allen schwer zu dekarbonisierenden Sektoren eigesetzt werden.

Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, wurde die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff gegründet. Sie vereint verschiedene Stakeholder aus Industrie, Verwaltung und Zivilgesellschaft und soll konkrete Investitionsvorhaben entwickeln.

Zur Unterstützung umweltfreundlicher Technologien will die EU erneuerbaren Wasserstoff zertifizieren und einheitliche Normen für seine Erzeugung schaffen. Ebenso sind Quoten für den Anteil sauberen Wasserstoffs am Energiemix energieintensiver Branchen angedacht.

Mit der EU-Wasserstoffstrategie und der EU-Strategie für ein integriertes Energiesystem will die Kommission den Energiesektor effizienter und die Wirtschaft klimaneutraler machen. Beide Strategien sehen erneuerbaren Wasserstoff als den Energieträger der Zukunft.

 

EU-Strategie für ein integriertes Energiesystem

Zeitgleich zur Wasserstoffstrategie wurde die EU-Strategie für ein integriertes Energiesystem veröffentlicht. Ihr Ziel ist die Steigerung der Effizienz des Energiesystems durch Sektorenkopplung: der Integration von Energieerzeugung, -nutzung und -infrastruktur. Aktuell entfallen laut Kommission ca. 75% aller Treibhausgasemissionen auf Energieerzeugung und -nutzung. Die massive Steigerung der Energieeffizienz im Rahmen der Sektorenkopplung soll dies verringern.

Die Integration des Energiesystems hat drei Hauptmotive:

  1. Eine stärkere Kreislauforientierung des Energiesystems, basierend auf Energieeffizienz, beispielweise die Nutzung von Abwärme aus Abwasser, Rechenzentren oder Industrieprozessen.
  2. Die Förderung der Erzeugung und Nutzung erneuerbaren Stroms, beispielweise im Mobilitätssektor oder in Industrieprozessen.
  3. Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe wie Wasserstoff in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren wie der Luftfahrt oder der Stahlindustrie.


Neben der Nutzung erneuerbarer Energien soll auch ihre Speicherung gefördert werden. Elektrolysierter Wasserstoff soll mit batteriebasierten Speichern als ein zentrales Speichermedium zur Stabilität des Energienetzes beitragen. Hierzu soll die steuerliche Gleichbehandlung aller Energieträger angestrebt werden, insbesondere mit Blick auf doppelte Besteuerung bei Energiespeichern.

Auch die Energieeffizienz von Kläranlagen soll verbessert und die Energiegewinnung daraus gesteigert werden. Zudem soll der Wasserfußabdruck der Energiewirtschaft verbessert werden.

EU-Strategie für ein integriertes Energiesystem