Paulo Azevedo
Stellvertretender Geschäftsführer / Leiter der Abteilung Markt- und Absatzberatung
+351 213 211 204 paulo-azevedo@ccila-portugal.comUnternehmen, die nach portugiesischem Recht für die Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) verantwortlich sind, können den gesetzlichen Anforderungen für Verpackungen unterliegen.
Diese Verpflichtungen gelten insbesondere für Unternehmen, die verpackte Produkte direkt an Endverbraucher in Portugal liefern – sowohl an private Endverbraucher (privater Endverbraucher) als auch an bestimmte gewerbliche Endverbraucher (gewerblicher Endverbraucher), wie beispielsweise Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäuser oder vergleichbare Einrichtungen. Sie können auch für Unternehmen gelten, die ihre Produkte im Onlinehandel vertreiben, unabhängig davon, ob der Verkauf über einen eigenen Onlineshop oder über Online-Marktplätze erfolgt.
Welche Verpflichtungen bestehen?
Je nach Geschäftstätigkeit und Art der in Verkehr gebrachten Verpackungen können unter anderem folgende Verpflichtungen bestehen:
- Registrierung im portugiesischen Umweltportal SILiAmb;
- Benennung eines Bevollmächtigten in Portugal, sofern gesetzlich erforderlich;
- Abschluss eines Vertrages mit einem zugelassenen Rücknahmesystem für Verpackungen;
- Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Gesetzliche Neuerungen
Mit Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) gelten schrittweise neue Vorschriften für Verpackungen und die erweiterte Herstellerverantwortung innerhalb der Europäischen Union.
In Portugal müssen betroffene Unternehmen weiterhin die geltenden nationalen Vorschriften erfüllen, insbesondere die Registrierung, die Benennung eines Bevollmächtigten (soweit erforderlich), den Abschluss eines Vertrages mit einem zugelassenen Rücknahmesystem sowie die Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten.
Unterstützung durch die AHK Portugal
Die AHK Portugal unterstützt Unternehmen bei der Klärung der für sie geltenden gesetzlichen Verpflichtungen in Portugal.
Wir unterstützen Sie insbesondere:
- bei der Prüfung, ob Ihr Unternehmen den gesetzlichen Verpflichtungen unterliegt;
- bei der Benennung eines Bevollmächtigten durch die Vermittlung an einen geeigneten Dienstleister;
- bei allgemeinen Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte auf dem portugiesischen Markt in Verkehr bringen, können den gesetzlichen Verpflichtungen nach den portugiesischen Vorschriften über Elektro- und Elektronik-Altgeräte unterliegen.
Werden Elektro- und Elektronikgeräte an einen portugiesischen Vertreiber oder Importeur geliefert, ist grundsätzlich dieser für die Erfüllung der Herstellerpflichten verantwortlich.
Werden Elektro- und Elektronikgeräte hingegen im Fernabsatz (z. B. über einen Onlineshop oder Online-Marktplätze) direkt an Endverbraucher in Portugal verkauft, gilt das ausländische Unternehmen als Hersteller und ist verpflichtet, einen Bevollmächtigten in Portugal zu benennen.
Unterstützung durch die AHK Portugal
Die AHK Portugal informiert Unternehmen über die geltenden gesetzlichen Anforderungen und unterstützt bei der Vermittlung eines geeigneten Bevollmächtigten in Portugal.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Seit dem 1. Januar 2019 ist die Verwendung des Symbols „Der Grüne Punkt“ auf Verpackungen in Portugal nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.
Unternehmen, die das Symbol weiterhin auf ihren Verpackungen verwenden möchten, müssen hierfür eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem Markeninhaber abschließen.
Die Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) bestehen unabhängig von der Verwendung des Symbols.
Stellvertretender Geschäftsführer / Leiter der Abteilung Markt- und Absatzberatung
+351 213 211 204 paulo-azevedo@ccila-portugal.comKundenmanagerin Messen & Lizenzierung von Verpackungen
+351 224 100 030 antonietta-sa@ccila-portugal.com