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Lohnbuchhaltung für ausländische Firmen

Für deutsche Unternehmen ohne Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Portugal, die Personal in Portugal beschäftigen, übernehmen wir die Lohnbuchhaltung dieser Mitarbeiter.

Processamento Salarial
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Zu den Leistungen gehören:

  • Die Registrierung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung
  • Die Lohnabrechnung und Gehaltsbuchung unter Berücksichtigung aller zusätzlichen Leistungen und Formalitäten
  • Die Abführung der Lohnsteuer und Sozialabgaben an den portugiesischen Staat
  • Die Erstellung des Jährlichen Personalplans („Relatório Único“)
  • Die Erfüllung sonstiger rechtlicher und administrativer Verpflichtungen, wie z. B. die Unterstützung beim Abschluss von Arbeitsunfallversicherungen und Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, sowie Veranlassung der Eintragung im portugiesischen Transparenzregister („RCBE“)

 

Sofern Sie sich für die Alternative eines Tochterunternehmens oder einer Niederlassung entscheiden sollten, kommen unsere Leistungen Unternehmensgründung und Buchhaltung in Betracht.